Saupacker vom Erzgebirgsblick


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Kampfhund???

Nachdenkliches



Aufklärung


Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne
werden Hunde bezeichnet,
die zu Tierkämpfen,
insbesondere zu Hundekämpfen,
aber auch Kämpfen z. B. gegen
Bullen oder Ratten gezüchtet,
ausgebildet und eingesetzt wurden.

Der Begriff bezeichnete
ursprünglich keine bestimmte Hunderasse,
sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet.
Auch z.B. der Yorkshire
hatte eine Vergangenheit
als Kampfhund gegen Ratten.

Bei Hundekämpfen durften
die Hunde während des Kampfes
keine Aggressivität gegenüber
Menschen zeigen („Zuverlässigkeit“),
da sich bei einem regulären Kampf
drei Menschen
(ein Schiedsrichter und zwei Sekundanten)
mit in der Kampfarena befanden
und sie auch während der Kämpfe
angefasst und hochgehoben werden mussten.

Ende des 19. und Anfang des
20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe
praktisch weltweit verboten.
Seither gibt es keine legale Zucht
von Hunden für den Einsatz
in Hundekämpfen mehr.
Die Bezeichnung "Kampfhund"
für die erwähnten Rassen reflektiert
im Allgemeinen daher
historische Gegebenheiten
des 18. und 19. Jahrhunderts,
die gegenwärtig nur noch
im illegalen Umfeld vorliegen.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts
wird der Begriff Kampfhund
vor allem im Zusammenhang
mit Angriffen von Hunden
auf Menschen oder andere Hunde
verwendet.
Der Begriff Kampfhund
steht hier im Zusammenhang
mit der Einführung von
Rasselisten und Hundegesetzen.

Oftmals wird in der nicht
aufgeklärten Bevölkerung
Angst vor großen Hunden
oder Hunden bestimmter
Rassen geschürt, ohne
die entsprechenden
Rassen und deren Hinter-
grund überhaupt zu kennen.

Findet Ihr die "sogenannten Kampfhunde"???


Find the Pitbull:


Viele deutsche Bundesländer
führen eine Rasseliste
mit Hunderassen,
die rassebedingt als gefährlich
aufgeführt oder deren Gefährlichkeit
vermutet wird:
(mit Beißstatistik!)

Die Rasselisten werden von einer
Vielzahl von Institutionen abgelehnt
und für nicht zweckdienlich gehalten,
die wichtigsten davon sind:
Arbeitsgemeinschaft der Diensthundeführer
von Polizei und BGS,
Bundestierärztekammer,
Bundesverband der beamteten Tierärzte,
Bundesverband Praktischer Tierärzte (BPT),
Deutscher Tierschutzbund (DTSchB),
Gesellschaft für Tierverhaltenstherapie (GTVT),
Tierschutzzentrum -
Tierärztliche Hochschule Hannover,
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH),
Internationaler Hundeverband (IHV)
und andere.

Das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts
sagt aus,
dass bei fehlender Bestätigung
der Annahme der übermäßigen
Beißhäufigkeit durch Listenhunde
eine Änderung erfolgen muss.


weitere Berichte und interessante
Links zum Thema hier:








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